AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1. Vorwort

Die MeditaCare (im Folgenden “MeditaCare” genannt) erbringt für ihre Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber” genannt) Leistungen zu den im jeweiligen Angebot angegebenen Kosten.

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen mit MeditaCare über die Bearbeitung von Projekten, insbesondere über Multimedia-Produktionen, die Erstellung von Computeranimationen oder Postproduktionsarbeiten, und haben bis zur vollständigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, auch wenn MeditaCare ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sonstige Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden, bedürfen der Schriftform.

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der schriftlichen oder mündlichen Annahme eines schriftlichen Angebots von MeditaCare durch den Auftraggeber. Im Falle eines mündlichen Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit der schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung des Vertrages durch MeditaCare zustande.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vereinbarungen zwischen MeditaCare und dem Auftraggeber.

 

2. Umfang der Leistungen

Die von MeditaCare zu erbringenden Leistungen beruhen ausschließlich auf den von MeditaCare erstellten Angeboten. Verpflichtet sich MeditaCare zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung, so wird diese auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen erstellt. Der Auftraggeber wird die Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen und mit einem schriftlichen Genehmigungsvermerk versehen. Ist eine Leistungsbeschreibung bereits im Angebot enthalten oder ist der Auftraggeber nach dem Angebot verpflichtet, eine Leistungsbeschreibung zu erstellen, ist für den Inhalt der Leistungen nur diese Leistungsbeschreibung verbindlich.

 

Sollen die Leistungen unmittelbar auf der Grundlage von Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers (Exposés, Drehbücher, Treatments etc.) erbracht werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen, sofern hierfür kein anderer Termin vereinbart wurde. Verspätungen heben die Wirksamkeit der mit der Fertigstellung verbundenen Termine auf.

 

Änderungswünsche, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder die Änderung von Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, bedürfen stets einer ausdrücklichen, gesonderten und schriftlichen Vereinbarung und führen zu einer gesonderten Termin- und Kostenvereinbarung. MeditaCare wird keine Änderungen vornehmen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor, die den Umfang der Änderungen, zusätzliche Kosten und ggf. einen neuen Liefertermin regelt.

 

Tritt der Auftraggeber mit Änderungswünschen an MeditaCare heran, so wird MeditaCare diese zunächst auf ihre Realisierbarkeit prüfen und dann einen Vorschlag zur Umsetzung unterbreiten. Sollte eine Umsetzung nicht möglich sein, wird MeditaCare die Gründe dafür darlegen. MeditaCare wird den Auftraggeber vor Beginn der Prüfung auf die Möglichkeit hinweisen, dass sich durch die Prüfung der Änderungswünsche der Fertigstellungstermin verschieben kann. Der Auftraggeber kann MeditaCare eine Frist setzen, innerhalb derer MeditaCare den Überprüfungsprozess abschließen und entweder einen Vorschlag unterbreiten oder die Änderungswünsche ablehnen muss.

 

MeditaCare behält sich grundsätzlich das Recht vor, vereinbarte Leistungen durch solche Leistungen zu ersetzen, die der fortschreitenden technischen Entwicklung entsprechen, sofern die Leistung technisch oder inhaltlich derjenigen des Vertragsgegenstandes entspricht oder diese übertrifft.

 

MeditaCare wird die Leistung auf dem vereinbarten Datenträger und in dem vereinbarten Format erbringen.

 

3. Liefertermin

 

MeditaCare wird die vereinbarten Leistungen spätestens zu den im Angebot genannten Terminen liefern. Diese Termine sind jedoch nur dann verbindlich, wenn der Auftraggeber seinerseits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt und seinen Mitwirkungspflichten im erforderlichen Umfang nachkommt.

 

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikation, etc.) hat MeditaCare nicht zu vertreten und berechtigen zu einer Terminverschiebung um die Dauer der Störung.

 

Ebenso wenig hat MeditaCare Lieferverzögerungen zu vertreten, die durch Fehler, Auslassungen oder nachträgliche Änderungen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen verursacht werden oder die auf mangelnde oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind. Derartige Verzögerungen begründen keinen Vertragsverzug. Der Auftraggeber hat den durch solche Verzögerungen entstehenden Mehraufwand zu tragen.

 

Prüft MeditaCare die Umsetzung von Änderungswünschen des Auftraggebers gemäß § 2 Abs. 4 und lehnt diese ab, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag zu kündigen. 4 geprüft, aber abgelehnt, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Dauer der Prüfung. Werden Änderungen vereinbart, so wird der ursprüngliche Fertigstellungstermin hinfällig. Beide Parteien müssen sich schriftlich auf einen neuen Termin einigen.

 

4. Nutzungsrechte

 

MeditaCare räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgemäß erbrachte Gesamtleistung zu nutzen. Als Gesamtleistung gilt das Endprodukt, wie z.B. die fertig zu stellende Filmsequenz.

 

MeditaCare behält alle Rechte an den von MeditaCare erstellten 3D-Modellen und den einzelnen 3D-Szenen sowie an allen von MeditaCare während der Durchführung des Projektes erstellten oder zur Verfügung gestellten Konstruktionsdaten. Dem Auftraggeber wird ein einfaches Nutzungsrecht an den 3D-Modellen eingeräumt, soweit dies für die vertraglich vereinbarte Nutzung der Gesamtleistung erforderlich ist.

 

MeditaCare verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen, mit Ausnahme der 3D-Daten, nicht anderweitig zu nutzen oder zu verbreiten, bis der Auftraggeber diese Leistungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat oder ausdrücklich auf die weitere Nutzung verzichtet. Ungeachtet dessen behält sich MeditaCare das Recht vor, die Leistung potentiellen Auftraggebern als Beispiel für die Arbeit von MeditaCare zu präsentieren.

 

Der Auftraggeber garantiert, dass er die entsprechende Berechtigung zur Auftragserteilung hat und über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Hinsichtlich der von ihm im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Materialien stellt er sicher, dass MeditaCare alle für die Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte eingeräumt werden. Der Auftraggeber stellt MeditaCare von allen möglichen Ansprüchen Dritter an oder aus solchen Rechten frei.

 

Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich MeditaCare das Recht vor, die Nutzungsrechte für die Dauer des Verzuges zu widerrufen.

 

Im Falle einer Verletzung von Schutzrechten Dritter ist MeditaCare berechtigt, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, jedoch nach eigenem Ermessen, entsprechende Änderungen vorzunehmen, so dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Die Interessen des Auftraggebers sind in diesem Fall zu wahren. In jedem Fall hat MeditaCare das Recht, sich nach eigenem Ermessen und nach Benachrichtigung des Auftraggebers einem Dritten zu unterwerfen.

 

5. Gewährleistung

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen und diese MeditaCare mitzuteilen.

 

MeditaCare hat das Recht, etwaige Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen.

 

Eigenschaften, die einer subjektiven Beurteilung unterliegen (z.B. Farbgebung, Dramaturgie), stellen keinen Mangel dar.

 

6. Haftung

 

MeditaCare haftet bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MeditaCare nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Die Haftung von MeditaCare gemäß Absatz 1 ist, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, der Höhe nach auf die vertraglich vereinbarte Vergütung beschränkt.

 

MeditaCare haftet nicht für Störungen und Leistungsmängel aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von MeditaCare nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Störungen der Telekommunikations- oder Internetleitungen.

 

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat MeditaCare bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu unterstützen. Dazu gehört die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Daten sowie von Hard- und Software.

 

Soweit sich der Auftraggeber verpflichtet hat, MeditaCare im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (z.B. Grafik-, Audio-, Text- oder ähnliche Materialien) zu beschaffen, hat er diese in einem gängigen und sofort nutzbaren Format bereitzustellen. MeditaCare wird den Auftraggeber rechtzeitig auf Formatanforderungen hinweisen. Ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages eine Konvertierung in ein anderes Format erforderlich, so gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

 

Kommt der Auftraggeber den Verpflichtungen nach Nr. 2 oder 3 ganz oder teilweise nicht nach, ist MeditaCare berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

8. Zahlungsbedingungen

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber auf die weitere Durchführung des Projektes oder von Teilen des Projektes verzichtet.

 

Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

MeditaCare hat das Recht, Teilzahlungen zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die erste dieser Teilzahlungen in Höhe von 30% der Gesamtvergütung nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Eine weitere Teilzahlung in Höhe von weiteren 30% wird nach Vorlage der Vorschau in Rechnung gestellt. Der Restbetrag ist mit der Lieferung des Masters fällig.

 

9. Abwerbeverbot und Geheimhaltungsvereinbarung

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne Zustimmung von MeditaCare für die Dauer des jeweiligen Vertrages sowie für ein Jahr nach Vertragsabschluss keine Mitarbeiter von MeditaCare abzuwerben oder Projekte im Tätigkeitsbereich von MeditaCare an Mitarbeiter zu vergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese Vertragsstrafe ist von MeditaCare festzulegen und ggf. durch das zuständige Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen.

 

Beide Vertragspartner verpflichten sich, überlassene Unterlagen, Informationen und Erfahrungen Dritten nicht zugänglich zu machen, sondern nur für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Als Dritte gelten hier nicht Hilfspersonen, die zur Durchführung des Vertrages herangezogen werden, wie z. B. freie Mitarbeiter.

 

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über den Abschluss des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

10. Rücktrittsrecht

 

Der Auftraggeber kann mit schriftlicher Zustimmung von MeditaCare vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Zustimmung werden 30% des noch zu realisierenden Auftragswertes zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen berechnet.

 

MeditaCare ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz mindestens zweimaliger Aufforderung, die eine Fristsetzung enthalten muss, die von ihm zu liefernden Materialien, Unterlagen und Informationen nicht beibringt oder erforderliche Rechte nicht beschafft oder wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät.

 

11. Schlussbestimmungen

 

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Registergericht: Amtsgericht Wittlich, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

Letzte Änderung September 2020